Ich mache es Ihnen leicht, Ihre rechtssicheren Dokumente zu erstellen

Informationen

Ohne Vollmacht und ohne Testament  gibt es keine Regelungen. Gedanken können eben nicht gelesen werden. Das führt zur Handlungsunfähigkeit Ihrer Angehörigen. Ihre Familie trägt leider in emotional anstrengenden Zeiten auch noch die Folgen der fehlenden Vollmacht, Patientenverfügung, Sorgerechtsverfügung und ggf. eines Testamentes. 

Wir regeln Ihre rechtliche Vertretung, medizinischen Wünsche, besprechen Lösungen für eine evtl. Pflegezeit und regeln Ihren letzten Willen. Lesen Sie mehr Details im weiteren Seitenverlauf 

Vorsorgevollmacht – Selbstbestimmung für alle ab 18 Jahren

Warum bei mir?

  1. individuelle Beratung - ein persönlicher Termin mit Ihnen und gern Ihren Angehörigen, die bevollmächtigt werden sollen
  2. Ihr Vermögen spielt keine Rolle - Festpreise und eben keine Kostennote wie z.B. bei Notaren
  3. rechtliche Expertise - Ausfertigungen durch unsere Fachanwälte, die auch als Steuerberater tätig sind
  4. Umfang der Vollmacht - bezieht sich auf Rechtsverkehr,  Gesundheitsfürsorge und Pflegebedürftigkeit, Aufenthalt- und Wohnungsangelegenheiten,  Sorgerechtsvollmacht, Vermögenssorge, Untervollmachten, Insichgeschäfte, Betreuungsverfügung, Haftungsausschlüsse u.v.m.

Wer durch Alter, Unfall oder Krankheit seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, benötigt eine oder mehrere Personen, die für ihn Entscheidungen treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer dann für Sie handeln und entscheiden darf. Eine Betreuung die vom Gericht angeordnet wird, kostet ca. 5000€ pro Jahr. Sparen Sie sich diese Umstände, Kosten und Probleme Ihren Angehörigen.

Patientenverfügung: Ihr Recht, Ihr Wille, Ihre Zukunft

Warum bei mir?

  1. Umfang der Patientenverfügung - Behandlungswünsche, ggf. Interpretationsmöglichkeiten der Angehörigen,  Organspende

Sie wollen selbstbestimmt durchs Leben gehen und auch in kritischen Momenten die Kontrolle behalten? Ich stehe Ihnen bei der Erstellung einer maßgeschneiderten Patientenverfügung zur Seite

Testament – für Ihren Willen und gegen unnötigen Stress

Warum bei mir?

  1. Sie haben eine Immobilie? - Solle Ihnen etwas zustoßen und Sie haben kein Testament, so tritt nach dem BGB eine Erbengemeinschaft mit Ihren Schwiegereltern ein.
  2. Sie leben zusammen sind jedoch nicht verheiratet? - Sollte Ihnen etwas zustoßen, erbt Ihr Partner leider nichts, sondern z.B. die Eltern/Kinder des Erblassers. 
  3. Sie leben Alleinerziehend? - Wer soll im Fall der Fälle die finanzielle Sorge und das Sorgerecht für Ihr minderjähriges Kind übernehmen?
  4. Sie haben ein bedürftiges Kind? - Geerbte Gelder werden ohne Regelung vom Amt für die Unterbringung und weniger für das schöne Leben zum Einsatz kommen.
  5. Sie haben bereits ein handschriftliches (Berliner) Testament? - Dann verschenken Sie im Zweifel z.B. 400.000€ steuerfreies Erbe Ihrer Kinder. 

Sie möchten die Kontrolle darüber haben, was mit Ihrem Erbe geschieht und sicherstellen, dass Ihre Wünsche respektiert werden? Nutzen Sie meine Beratung zur Erstellung eines auf Ihre persönlichen Vorstellungen abgestimmten Testaments zum Festpreis unabhängig Ihres Vermögens.

Vollmachten und Testament für Unternehmer

Warum bei mir?

Überlassen Sie Ihr Lebenswerk keinem anderen - Notgeschäftsführer oder die andere Gefahren sowie ein ordentlicher Geschäftsübergang kann geregelt werden.

Gründe für eine Unternehmervollmacht sind:

  • Staatliche Betreuung – Kontovollmacht erlischt
  • Arbeitsverhältnisse bleiben bestehen– Liquiditätsgefahr
  • Keine Vertretung nach Außen– Existenzverlust
  • Unerwartete Unternehmensnachfolge/rechtsleerer Raum– Betrieb ist stillgelegt, Insolvenzgefahr
  • Gesellschaft nicht beschlussfähig ohne Gesellschafter: Notgeschäftsführer = Fremdbestimmung + Kosten
  • Erben in Rechtsposition des Erblassers– Vollhaftung mit Privatvermögen
  • Erbengemeinschaft, Pflichtteilsrechte– Zerschlagungsgefahr
  • Minderjährige Erben–  Familiengerichtmusszustimmen

Mehr Details zu unseren IGB Leistungen finden Sie unter IGB-Vorsorge